§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mitgliedschaftsverträge zwischen dem W1 Gym Leipzig, Volbedingstraße 2, 04357 Leipzig (nachfolgend „W1 Gym") und dem Mitglied.
§ 2 Mitgliedschaftsarten und Beiträge
Kleingruppentraining (bis max. 9 Personen)
Die Mitgliedschaft umfasst die Teilnahme an allen Kursen im Bereich Kleingruppentraining.
- Laufzeit: 12 Monate ab Vertragsbeginn
- Beitrag: 39,99 € pro Woche
Semi-Private Training (bis max. 5 Personen)
Die Mitgliedschaft umfasst betreutes Training in Kleingruppen.
- Laufzeit: 12 Monate ab Vertragsbeginn
- 1x Training pro Woche: 44,99 € pro Woche
- 2x Training pro Woche: 79,99 € pro Woche
§ 3 Betreuungsgebühr
Zusätzlich zum wöchentlichen Beitrag wird eine jährliche Betreuungsgebühr von 129,00 € erhoben. Diese fällt erstmalig zu Beginn der Mitgliedschaft an und wird danach jährlich wiederkehrend fällig.
Die Betreuungsgebühr beinhaltet:
- Qualifizierte Trainerbetreuung vor Ort
- 2 Termine pro Jahr (je 45 Minuten) nach Wahl: Bewegungsscreening, Hautfaltenmessung oder Personal Training
§ 4 Zahlungsmodalitäten
Die wöchentlichen Mitgliedsbeiträge sowie die jährliche Betreuungsgebühr werden per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Das Mitglied erteilt hierzu bei Vertragsabschluss ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat. Bei Rücklastschriften, die das Mitglied zu vertreten hat, können die anfallenden Bankgebühren in Rechnung gestellt werden.
§ 5 Kündigung
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Vertragsende kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform (Brief oder E-Mail).
§ 6 Stilllegung
Eine vorübergehende Stilllegung der Mitgliedschaft ist auf Anfrage und in Absprache mit dem W1 Gym möglich.
- Mindestdauer der Stilllegung: 4 Wochen
- Maximaldauer der Stilllegung: 8 Wochen
- Stilllegungsgebühr: einmalig 10,00 € pro Stilllegung
Während der Stilllegung wird kein Mitgliedsbeitrag eingezogen. Die stillgelegte Zeit wird der regulären Vertragslaufzeit hinzugerechnet (Verlängerung um die Stilllegungsdauer).
Bei Schwangerschaft ist eine Stilllegung ohne zeitliche Begrenzung auf ärztlichen Nachweis möglich. Bei Krankheit oder Unfall können auf Nachweis abweichende Regelungen gelten.
§ 7 Außerordentliche Kündigung
Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände und nach Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum regulären Vertragsende nicht mehr zumutbar ist.
Wichtige Gründe für das Mitglied können insbesondere sein:
- Dauerhafte Erkrankung oder Unfall, die eine Nutzung des Trainingsangebots dauerhaft unmöglich machen (auf ärztlichen Nachweis)
- Berufsbedingter Wohnortwechsel von mehr als 25 km vom W1 Gym Leipzig (auf Nachweis)
Wichtige Gründe für das W1 Gym können insbesondere sein:
- Wiederholter Verstoß des Mitglieds gegen die Hausordnung trotz Abmahnung
- Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz Mahnung
- Unzumutbares oder störendes Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern oder dem Personal
Die außerordentliche Kündigung bedarf der Schriftform und ist zu begründen. Bereits gezahlte Beiträge werden im Fall einer berechtigten außerordentlichen Kündigung des Mitglieds anteilig erstattet.
§ 8 Trainerzuweisung
Das W1 Gym behält sich vor, Kurse und Trainingseinheiten durch wechselnde Trainer zu leiten. Ein Anspruch des Mitglieds auf einen bestimmten Trainer besteht nicht. Das W1 Gym gewährleistet jedoch stets eine qualifizierte Betreuung durch ausgebildetes Fachpersonal.
§ 9 Buchung und Absagerichtlinie
Die Buchung von Trainingseinheiten erfolgt ausschließlich über den Online-Buchungskalender des W1 Gym (Eversports). Das Mitglied ist verpflichtet, gebuchte Einheiten rechtzeitig abzusagen, sofern eine Teilnahme nicht möglich ist.
Die Absagefrist beträgt 24 Stunden vor dem gebuchten Termin. Bei einer Absage innerhalb dieser Frist (Spätabsage) oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen gilt die Einheit als verbraucht und wird vom Trainingskontingent des Mitglieds abgezogen.
Kann der freigewordene Platz durch ein anderes Mitglied besetzt werden, wird die Einheit dem ursprünglichen Mitglied wieder gutgeschrieben.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026